Netzdaten

Veröffentlichungspflichten gemäß EnWG (Kalenderjahr 2023)

§ 18 Abs. 1

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss

Netzanschluss

§ 19 Abs. 2/3

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen

Netzentgelte

§ 20 Abs. 1 S.1

Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge

Netzzugangsbedingungen

§ 23

Erbringung von Ausgleichsleistungen

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

Veröffentlichungspflichten gemäß GasNEV (Kalenderjahr 2023)

§ 13 Abs. 2

Netzentgelte für monatliche, wöchentliche und tägliche Verträge

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 13 Abs. 3

Entgelte für feste und unterbrechbare Kapazitäten

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 17

Antrag auf Genehmigung neuer Netzentgelte

Netzentgelte

§ 27 Abs. 1

Geltende Netzentgelte

Netzentgelte

§ 23c EnWG (Kalenderjahr 2023)

Nr. 1 Länge des Gasleitungsnetzes nach Druckstufen

HD: 3 km

MD: 86 km

ND: 58 km

Nr. 2 Länge des Gasleitungsnetzes im HD-Bereich

getrennt nach Leitungsdurchmesserklassen

HD Klasse A DN >= 1.000 mm: 0 km

HD Klasse B DN 700 mm <= x < 1.000 mm: 0 km

HD Klasse C DN 500 mm<= x < 700 mm: 0 km

HD Klasse D DN 350 mm <= x < 500 mm: 0 km

HD Klasse E DN 225 mm<= x < 350 mm: 0 km

HD Klasse F DN 110 mm <= x < 225 mm: 1 km

HD Klasse G DN x < 110 mm: 2 km

Nr. 3 durch Weiterverteiler und Letzverbraucher entnommene Jahresarbeit

123.499.204 kWh

Nr. 4 Anzahl der Ausspeisepunkte je Druckstufe

HD: 1 Stk.

MD: 1.972 Stk.

ND: 1.890 Stk.

Nr. 5 zeitgleiche Jahreshöchstlast

58 MW

4.339 m3h

Nr. 5 Zeitpunkt des Auftretens

09.02.2023

08:00 Uhr

Veröffentlichungspflichten gemäß GasNZV (Kalenderjahr 2023)

§ 8 Abs. 2

Standardisierte Formulare für Transportanfragen

Netzzugang

§ 20 Abs. 1 Nr. 1

ausführliche Beschreibung des eigenen Gasnetzes gegebenenfalls einschließlich von Teilnetzen mit Angabe aller relevanten Netzkopplungspunkte

Versorgungsgebiet

§ 20 Abs. 1 Nr. 2

einheitliche Bezeichnung für Netzkopplungspunkte

Versorgungsgebiet

§ 20 Abs. 1 Nr. 3

bei Einteilung des Netzes in Teilnetze alle jedem Teilnetz zugeordneten Ein- un Ausspeisepunkte

im Netz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH existieren keine Teilnetze

§20 Abs. 1 Nr. 4

die Gasbeschaffenheit hinsichtlich des Brennwertes an wesentlichen Ein- und Ausspeisepunkten

Versorgungsgebiet

§ 20 Abs. 1 Nr. 5

Leitungsdurchmesser für Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar

im Netz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH existieren keine Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar

§ 20 Abs. 1 Nr. 6

Drücke und Flussrichtung im Fernleitungsnetz

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 20 Abs. 1 Nr. 7

Zeitplan über vorgesehene kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten

für das Jahr 2021 sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten geplant

§ 20 Abs. 1 Nr. 8

Kapazitätsangaben

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 20 Abs. 1 Nr. 9

Angaben zu Lastflüssen

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 21 Abs. 2 Nr. 1

Ausführliche und umfassende Beschreibung der verschiedenen angebotenen Dienstleistungen und ihrer Entgelte

Netzzugangsbedingungen

§ 21 Abs. 2 Nr. 2

Beschreibung der Verträge nach § 3 Abs.2 GasNZV

Netzzugangsbedingungen

§ 21 Abs. 2 Nr. 3

Verträge für sonstige Hilfsdienst

es werden keine Verträge für sonstige Hilfsdienste angeboten

§ 21 Abs. 2 Nr. 4

die Verfahren zur Buchung, Nominierung und Abwicklung der Netznutzung

Netzzugangsbedingungen

§ 21 Abs. 2 Nr. 5

die Verfahren für die Kapazitätszuteilung, das Engpassmanagement und bei längerfristigen Nichtgebrauch

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 21 Abs. 2 Nr. 6

die Möglichkeiten und Regeln für den Kapazitätshandel

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 21 Abs. 2 Nr. 7

die Regeln für den Anschluss anderer Netze

Netzzungangsbedingungen

§ 21 Abs. 2 Nr. 8

geplanter Bauf von Leitungen und im bei befindliche Leitungen und Verdichterstationen

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 21 Abs. 2 Nr. 9

die Regeln für den Bilanzausgleich und die Ausgleichsenergie und der zugehörigen Entgeltberechnung

Netzzungangsbedingungen

§ 21 Abs. 2 Nr. 10

standardisiertes Formular für Kapazitätsanfragen

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 21 Abs. 2 Nr. 11

Ansprechpartner im Unternehmen für Kapazitätsanfragen

entfällt für die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

§ 21 Abs. 2 Nr. 12

geplante oder durchgeführte Änderungen der für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen

Netzzungangsbedingungen

§ 22 Abs. 1 Nr. 1

Gemeinsame Gasnetzkarte in elektronischer Form für Deutschland

Versorgungsgebiet

§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7

Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes

Versorgungsgebiet

Veröffentlichungspflichten gemäß NDAV (Kalenderjahr 2023)

§ 4 Abs. 2

Allgemeine Netzanschlussbedingungen an das Niederdrucknetz

Netzanschluss

§ 4 Abs. 3 S. 2

Änderungen der ergänzenden Bedingungen

Netzanschluss

§ 25 Abs. 2 S. 2

Wechsel des Netzbetreibers

das Gasversorgungsnetz wird von der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH betrieben

§ 29 Abs. 1 S. 1

Möglichkeiten einer Anpassung nach § 115 Abs. 1 S.1 EnWG

Wir weisen nach § 29 Abs. 1 NDAV alle im Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer darauf hin, dass sie gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt sind, die Anpassung ihres Netzanschlussvertrages (basierend auf der AVBGasV) an die geänderten rechtlichen Vorgaben der NDAV zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 abgeschlossen wurde. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.