Vereinfachungen für Klein-PV-Anlagen

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Mit der im Herbst 2022 beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sog. 70-%-Regelung oder der Pflicht zum Einbau einer technischen Einrichtung zur Steuerung bei PV-Anlagen bis 25 kW aufgehoben.

 

Neuanlagen mit einer installierten Leistung ≤ 25 kWp die ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommen werden, unterliegen nicht länger der 70-%-Regelung oder der Pflicht zum Einbau einer technischen Einrichtung zur Steuerung.

 

Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmedatum bis einschließlich 14.09.2022 und einer installierten Leistung ≤ 7 kWp können ab 01.01.2023 die Aufhebung der 70-%-Regelung bzw. die Deaktivierung der technischen Einrichtung zur Steuerung bei uns mittels Formular anzeigen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier: zum Formular

 

Hinweis: Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung > 7 kWp (Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022) müssen die netzdienliche Steuerung nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2021 (70-%-Regelung oder FRE/SGH) weiterhin erfüllen.